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Elternbrief vom 16.03.2020

Liebe Eltern,

vom 18.03.2020 bis 03.04.2020 richten wir in der Nikolausschule für die Kinder, deren Eltern zu dem unten aufgeführten Personenkreis gehören, eine Notbetreuung ein. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist, dass diese Eltern eine private Betreuung Ihrer Kinder nicht selbst organisieren können und beide Elternteile eine Bestätigung ihres Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit gemäß dem Erlass des MASG vom 13.03.2020 vorlegen, dass sie in einer kritischen Infrastruktur tätig sind.

Das notwendige Formular für die Bestätigung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit gemäß dem Erlass des MASG vom 13.03.2020 können Sie sich hier herunterladen.

Diese Eltern bitte ich uns umgehend bis Dienstag, 17.03.2020, 10.00 Uhr zu informieren, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und von der Notbetreuung Gebrauch machen müssen. "Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in der Schule oder Kindertageseinrichtung aufzunehmen, dessen Eltern in einer der untengenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, treffen die Leitungen der jeweiligen Schule bzw. Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen. Grundlage einer solchen Entscheidung ist zum einen ein Nachweis darüber, dass beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend) nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen. Darüber hinaus muss eine schriftliche Zusicherung (oder Zusicherung der Nachreichung
der Vorlage) der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile vorliegen, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist." (
s. Leitlinien Ministerium NRW )
 

Sollte sich im Laufe der Zeit der Bedarf der Betreuungszeit ändern, bitte ich um eine Nachricht per Email.

Email: nikolausschule.info@schule.essen.de

Tel. Nikolausschule:  0201 297204

Tel. Betreuung: 01786597920

Selbstverständlich dürfen nur Kinder zur Betreuung geschickt werden, die vollständig gesund sind. Sollte Ihr Kind Anspruch auf die Nachmittagsbetreuung haben, bitten wir Sie eine Verpflegung mitzugeben, da das Mittagessen nicht bestellt wird.

Auch wenn aktuell kein Unterricht stattfindet, soll die Schule das Lernen der Kinder ermöglichen. Daher haben schon alle Kinder Lernaufgaben erhalten, die in häuslicher Arbeit zu erledigen sind. Die Klassenlehrerinnen werden den Elternpflegschaftsvorsitzenden per Mail weitere Aufgaben zukommen lassen mit der Bitte, diese über den Klassenverteiler an alle Eltern der Klasse weiterzuleiten. Bitte sehen Sie ab dem 18.03.2020 davon ab die Schul- bzw. Betreuungsräume zu betreten, sei es um Material oder Ihr Kind abzuholen.

Neben den Lernaufgaben sollte auch eine tägliche Bewegungszeit eingeplant werden. Nutzen Sie das schöne Wetter für gemeinsame Spaziergänge an der frischen Luft, so lange dies noch gestattet ist. Bewegung an frischer Luft stärkt Abwehrkräfte nicht nur bei Kindern!!

Passen Sie auf sich und Ihre Familie auf und bleiben Sie gesund.

Besten Gruß

M. Schwarz

 

Der folgende Personenkreis ist in einer kritischen Infrastruktur tätig:

  1.      Sektor Energie

    • Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)

    • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

  2.      Sektor Wasser, Entsorgung

    • Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung

    • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

  1.      Sektor Ernährung, Hygiene

    • Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)

  1.      Sektor Informationstechnik und Telekommunikation

    • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

  1.      Sektor Gesundheit

    • insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore

  1.      Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen

    • insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers

    • Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)

  1.      Sektor Transport und Verkehr

    • insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr

    • Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes

    • Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs

  1.      Sektor Medien

    • insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation

  1.      Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)

    • Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hoch-schulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind

    • Gesetzgebung/Parlament

  1.      Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe

    • Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Support:
Alfried Krupp-Schulmedienzentrum