Nikolausschule Nikolausschule Nikolausschule
BuT (Bildungs- und Teilhabepaket)
 
 
Auf der Homepage der Stadt Essen wird darauf hingewiesen:
 

Neue Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kindergeld mit Kinderzuschlag bzw. Wohngeld erhalten, können auch Hilfen für Bildung und Teilhabe beantragen.

Unter den entsprechenden Voraussetzungen werden folgende Leistungen finanziert:

  • Hilfen für Lernförderung
  • Teilhabemöglichkeiten am sozialen und kulturellen Leben (angeleitete Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur, Freizeit)
  • ein Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Kita und Schule
  • Kita- und Schulausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten
  • Schüler-Beförderungskosten
  • Aufwendungen für den persönlichen Schulbedarf

Antragstellung:

Die Antragsstellung ist durch den "Globalantrag" entscheidend vereinfacht: Die Teilhabeleistungen für die Kinder in einer Familie werden damit gesammelt beantragt. Beizufügen sind nur noch die Bescheinigungen für die entsprechende Aktivität.

Antragsabgabe:

Das JobCenter und das Amt für Soziales und Wohnen haben die Antragsabgabe zentralisiert:

Alle Leistungsberechtigten geben ihre Unterlagen im JobCenter in der Bismarckstraße 36, 45143 Essen, ab. In der 5. Etage gibt es einen speziellen Antragsservice für Bildung- und Teilhabeleistungen. (Montags bis freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr)

Wichtiger Hinweis:

Empfänger von Sozialhilfe, Kindergeld mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz achten darauf, am Ende des Antrags die Einverständniserklärung zur Datenweitergabe an das JobCenter zu markieren und zu unterschreiben.

 

Die Formulare für den Globalantrag und die Bescheinigungen für die entsprechenden Aktivitäten (als pdf-Dateien) finden Sie hier: Homepage der Stadt Essen .

 

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Support:
Alfried Krupp-Schulmedienzentrum